Grundsätze GOVN
Die Definition und Verwaltung eines Rahmenwerks, um Entscheidungen zu treffen, die Beziehung zu Beteiligten zu verwalten und die legitime Autorität zu identifizieren.
Leitfaden
Die Grundsätze können auf spezifische Aktivitäten angewendet werden oder ein einzelnes integriertes Rahmenwerk in einem Unternehmen sein.
Zu den Fachgebieten gehören unter anderem Sicherheit, Information, Technologie, Architektur, Unternehmens‑IT und Dienstleistungsmanagement.
Ein Unternehmen kann extern oder intern unter anderem legislative, regulatorische und vertragliche Verpflichtungen sowie die Verpflichtung zur Einhaltung von vereinbarten Standards/Richtlinien oder ethischen Rahmenwerken haben.
Zu den Aktivitäten gehören unter anderem:
- Die Definition und Verwaltung des Systems aus Regeln, Praktiken und Prozessen, über welche ein Unternehmen Entscheidungen trifft, die Beziehung zu Beteiligten verwaltet und die legitime Autorität identifiziert
- Das Festlegen, wie die Aktivitäten eines Unternehmens geleitet, evaluiert und überwacht werden
- Die Entwicklung und Verwaltung von strategischen und betrieblichen Rahmenwerken, Richtlinien, Entscheidungsfindungen, Geschäftsprozessen und Plänen, um die Anforderungen der Beteiligten zu erfüllen
Die Grundsätze werden in zahlreichen SFIA‑Kompetenzen explizit erwähnt. Experten können mit Fachwissen zu den Prozessen, Überprüfungen und Entwicklungen im Rahmen der Grundsätze beitragen – dies impliziert jedoch nicht, dass sie die SFIA‑Kompetenz „Grundsätze“ benötigen.
Ebenen der Verantwortung für diese Fähigkeit
6 | 7 |
Grundsätze: Ebenen 1-5
Diese Fähigkeit wird auf diesen Ebenen der Verantwortung und Rechenschaftspflicht normalerweise nicht beobachtet oder praktiziert.
Grundsätze: Ebene 6
Implementiert das Grundsatzrahmenwerk, sodass die Grundsatzaktivitäten ausgeführt werden können. Bestimmt innerhalb eines festgelegten Zuständigkeitsbereichs die Anforderungen für angemessene Grundsätze im Sinne der Werte, Ethiken und weiter gefassten Grundsatzrahmenwerke des Unternehmens. Kommuniziert delegierte Autoritäten, Vorteile, Chancen, Kosten und Risiken. Leitet Überprüfungen der Grundsatzpraktiken mit entsprechender und ausreichender Unabhängigkeit von den Verwaltungsaktivitäten. Dient als Kontakt des Unternehmens für relevante Behörden und gewährleistet ordnungsgemäße Beziehungen zwischen dem Unternehmen und externen Beteiligten.
Grundsätze: Ebene 7
Steuert die Definition, Implementierung und Überwachung des Grundsatzrahmenwerks, um die regulatorischen, gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen. Bietet Führung, Anleitung und Überwachung der Grundsatzaktivitäten eines Unternehmens. Sichert jene Ressourcen, welche für die Ausführung der Aktivitäten zum effektiven und transparenten Erreichen der Grundsatzziele des Unternehmens erforderlich sind. Bietet den Beteiligten die Gewissheit, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen mit einem vereinbarten ausgewogenen Verhältnis von Vorteilen, Chancen, Kosten und Risiken erfüllen kann.