Systemsoftware SYSP
Das Installieren, Verwalten, Kontrollieren, Bereitstellen und Pflegen der Infrastruktursystemsoftware, um die Bedürfnisse und Serviceebenen des Unternehmens zu erfüllen.
Leitfaden
Der Begriff „Systemsoftware“ bezieht sich auf Betriebssysteme, Utilitys und Middleware, die wichtige Elemente der IT‑Infrastruktur sind und das Ausführen von Anwendungen ermöglichen.
Systemsoftware kann in Cloud-, virtuellen oder physischen Hardwareumgebungen wie unter anderem Betriebssystemen, Hypervisoren, Funktionsbibliotheken und Gerätetreibern, Netzwerkbetrieben, Produkten zum Datenbank- und Speichermanagement und Systemutilitys ausgeführt werden.
Zu den Aktivitäten gehören unter anderem:
- Das Überwachen und Optimieren der Systemsoftwareleistung
- Das Lösen potenzieller und tatsächlicher Serviceprobleme
- Das Beurteilen neuer Systemsoftware
- Das Überprüfen von Aktualisierungen der Systemsoftware
- Das Bereitstellen und Testen von Aktualisierungen der Systemsoftware
- Das Einhalten der etablierten Sicherheits-, Schutz- und Qualitätsstandards
Ebenen der Verantwortung für diese Fähigkeit
3 | 4 | 5 |
Systemsoftware: Ebenen 1-2
Diese Fähigkeit wird auf diesen Ebenen der Verantwortung und Rechenschaftspflicht normalerweise nicht beobachtet oder praktiziert.
Systemsoftware: Ebene 3
Überwacht die Betriebssysteme hinsichtlich Ressourcennutzung und Ausfallraten, um darüber zu informieren und das Tunen der Systemsoftware zu erleichtern. Wendet Parameter für die Systemsoftware an, um Durchsatz und Effizienz zu maximieren. Installiert und testet neue Versionen von Systemsoftware. Trägt zur Vorbereitung von Verfahren zur Softwareimplementierung mit Notfallplänen bei.
Systemsoftware: Ebene 4
Überwacht die Parameter der Systemsoftware und passt für optimale Verfügbarkeit und Leistung Konfigurationen an. Überprüft Aktualisierungen der Systemsoftware und identifiziert jene, die Korrekturmaßnahmen benötigen. Konfiguriert Systemsoftware für die erforderliche Funktionalität und Leistung. Untersucht und löst Probleme mit der Systemsoftware und verlangt bei Bedarf Maßnahmen seitens des Lieferanten.
Systemsoftware: Ebene 5
Gewährleistet, dass die Systemsoftware bereitgestellt und konfiguriert wird, um das Erreichen der Serviceziele zu erleichtern. Beurteilt neue Systemsoftware und empfiehlt bei Bedarf die Anwendung. Plant die Bereitstellung und das Testen neuer Versionen von Systemsoftware. Untersucht und koordiniert die Lösung potenzieller und tatsächlicher Serviceprobleme. Gewährleistet, dass Verfahren und Diagnosen des Unternehmens für die Systemsoftware aktuell, zugänglich und hinreichend bekannt sind.
Systemsoftware: Ebenen 6-7
Diese Fähigkeit wird auf diesen Ebenen der Verantwortung und Rechenschaftspflicht normalerweise nicht beobachtet oder praktiziert.