IT‑Infrastruktur ITOP
Das Bereitstellen, Konfigurieren und Betreiben der IT‑Infrastruktur.
Leitfaden
Zu den Komponenten der IT‑Infrastruktur gehören unter anderem physische Geräte, virtuelle Ressourcen, Infrastruktursoftware, Middleware, Netzwerkdienste und Datenspeicher. Infrastrukturkomponenten können vor Ort, ausgelagert oder als Cloud-Dienst bereitgestellt werden.
Zu den Aktivitäten gehören unter anderem:
- Das Vorbereiten neuer oder geänderter Dienste, sodass sie die definierten Bedürfnisse von Nutzern oder Anbietern des Unternehmens erfüllen
- Das Warten und Optimieren der IT‑Infrastruktur und der Infrastrukturkomponenten einschließlich der Aufgabenautomatisierung über Tools und Codierung
- Das Verwalten und Anwenden von Softwareupdates
- Das Aufbauen und Verwalten von Systemen und Komponenten in virtualisierten und Cloud-Computing-Umgebungen
- Das Überwachen der Leistung von Systemen und Diensten im Hinblick auf ihren Beitrag zu Leistung, Sicherheit und Nachhaltigkeit des Unternehmens
Ebenen der Verantwortung für diese Fähigkeit
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IT‑Infrastruktur: Ebene 1
Trägt unter Aufsicht zum Betrieb der routinemäßigen Infrastruktur bei. Erlangt durch das Verfolgen der Aktivitäten erfahrener Kollegen ein Verständnis über die Infrastrukturkomponenten und Services.
IT‑Infrastruktur: Ebene 2
Führt routinemäßige Betriebsverfahren einschließlich der Ausführung von angegebenen Automatisierungstools/‑skripten durch. Ändert unter Aufsicht vorhandene Automatisierungsaufgaben, um ein grundlegendes Verständnis für Skriptsprache und Automatisierungstools zu erlangen. Trägt zu Wartung und Installation bei. Überwacht und erstellt Berichte über die Infrastrukturleistung, um die Servicebereitstellung zu ermöglichen. Löst Probleme oder bittet andere um Hilfe.
IT‑Infrastruktur: Ebene 3
Bietet/installiert, konfiguriert und wartet Infrastrukturdienste und ‑komponenten. Überwacht, misst und erstellt Berichte über Auslastung, Leistung und Sicherheitsereignissen der Infrastruktur. Identifiziert Betriebsfehler und trägt zu ihrer Behebung bei. Führt vereinbarte Betriebsverfahren einschließlich Sicherung/Wiederherstellung mithilfe von zur Verfügung gestellten Tools und Skripten für die Infrastruktur durch. Führt vereinbarte Aufgaben zur Systemsoftwarewartung durch. Automatisiert routinemäßige Aufgaben zur Systemverwaltung anhand von Spezifikationen mit Standardtools und grundlegenden Skripten.
IT‑Infrastruktur: Ebene 4
Liefert technisches Fachwissen, das eine korrekte Anwendung betrieblicher Verfahren ermöglicht. Trägt zur Planung und Implementierung von Infrastrukturwartungen und ‑aktualisierungen bei. Implementiert vereinbarte Infrastrukturänderungen und Wartungsroutinen. Verwendet Tools für das Infrastrukturmanagement zum Feststellen der Auslastungs- und Leistungsstatistiken. Konfiguriert Tools und/oder erstellt Skripte zur Automatisierung von Bereitstellung, Testen und Einsatz von neuer oder geänderter Infrastruktur. Pflegt betriebliche Verfahren und überprüft, ob sie in Übereinstimmung mit vereinbarten Standards ausgeführt werden. Untersucht und ermöglicht das Beheben von Betriebsfehlern. Erstellt Berichte und Vorschläge zur Verbesserung für Spezialisten, Nutzer und Manager.
IT‑Infrastruktur: Ebene 5
Bietet technische Führung zur Optimierung der Leistung der IT‑Infrastruktur. Untersucht und verwaltet die Nutzung von Tools, Techniken und Prozessen (einschließlich Automatisierung) für die Verwaltung von Systemen und Diensten. Überwacht die Planung, Installation, Wartung und Abnahme neuer und aktualisierter Infrastrukturkomponenten und infrastrukturbasierter Dienste. Passt sich an Diensterwartungen, Sicherheitsanforderungen und andere Qualitätsstandards an. Gewährleistet, dass die Verfahren und Dokumentationen des Unternehmens zweckdienlich und aktuell sind. Gewährleistet, dass Betriebsfehler identifiziert, aufgezeichnet, überwacht und behoben werden. Erstellt entsprechende Status- und andere Berichte für Spezialisten, Nutzer und Manager.
IT‑Infrastruktur: Ebenen 6-7
Diese Fähigkeit wird auf diesen Ebenen der Verantwortung und Rechenschaftspflicht normalerweise nicht beobachtet oder praktiziert.